Einschränkungen in der Karwoche und an Ostern
Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr untersagt sind. Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen...
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