Aus Rücksicht auf diejenigen Menschen, die an den sogenannten stillen Feiertagen im November wie Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (14. November), Totensonntag (21. November) und Buß- und Bettag (18. November) einen Moment der Besinnung brauchen, bittet das Ordnungsamt der Stadt Neuwied Bürgerinnen und Bürger darum, die Feiertagsruhe zu respektieren. Der November ist traditionell der Monat der Stille und der inneren Einkehr. Und innehalten, sich einen Moment der Ruhe gönnen, das gewinnt in unserer immer hektischer werdenden Zeit zunehmend an Bedeutung.

Die Sonn- und Feiertagsruhe ist in einem Landesgesetz geregelt. Darin sind unter anderem Einschränkungen für alle öffentlichen Veranstaltungen vorgesehen, die nicht dem Charakter dieser Feiertage entsprechen. Wer Zweifel hat, ob eine von ihm geplante Veranstaltung an diesen Tagen durchgeführt werden darf, sollte sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt wenden. Es ist unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@neuwied.de oder telefonisch unter 02631 802 332 zu erreichen.