(05.04.2022) Seit Sonntag, 3. April, gilt in Rheinland-Pfalz die mittlerweile 33. Corona-Bekämpfungsverordnung. Hierdurch ergeben sich unter anderem Lockerungen was den Wegfall der Kontrolle der 3G-Regelung und die Maskenpflicht in Innenräumen angeht.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich allerdings als effektives Mittel erwiesen, um Infektionen vermeiden zu können und stellt zudem einen verhältnismäßig geringen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Aus diesen Gründen hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium und dem Städtetag Rheinland-Pfalz, Behörden im Land das Recht eingeräumt, über das Hausrecht die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher anzuordnen.

Aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen in Koblenz, wurde von Oberbürgermeister David Langner von dem Anordnungsrecht, das die ADD einräumt, Gebrauch gemacht. In Gebäuden der Koblenzer Stadtverwaltung gilt ab sofort daher für Besucherinnen und Besucher wieder die Pflicht, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Regelung schließt auch die städtischen Museen, die Stadtbibliothek sowie das Theater mit ein. Besucherinnen und Besucher, die keine Maske dabeihaben, erhalten vor Ort eine kostenlose Maske.