ahrgänge 1999 bis 2001 sind aktuell an der Reihe

 

Lahnstein. Bis spätestens 2033 sollen alle EU-Bürger einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat besitzen. Dafür werden nach und nach alte Führerscheine gegen neue ausgetauscht.

Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins sowie nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst müssen diejenigen tätig werden, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Dabei handelt es sich um graue und rosafarbene Papierführerscheine.

Auch Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen umgetauscht werden. Hier gelten gestaffelte Fristen entsprechend dem Ausstellungsdatum.

Nun sind die Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 an der Reihe und müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden. Wer seinen zuvor ausgestellten Führerschein noch nicht umgetauscht hat, kann dies weiterhin nachholen.

Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, erfüllen bereits die neuen Standards und müssen nur dann erneuert werden, wenn ihre Gültigkeit abläuft.

In Lahnstein kann der Umtausch persönlich im städtischen Service-Center in der Westallee erfolgen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, der derzeitigen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Der Umtausch kostet 32,00 Euro.

Stammt der Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes, muss man sich eine Karteikartenabschrift von der Stelle besorgen, die das Dokument ausgestellt hat.

Termine für den Führerscheinumtausch im Lahnsteiner Service-Center können online unter www.lahnstein.de/sctermine vereinbart werden.

Geburtsjahr

des Führerscheininhabers

grauer / rosa Führerschein

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

vor 1953 19. Januar 2033

Ausstellungsjahr der Karte ältere Karte

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033

Bildunterzeile:

Die alten Führerscheine müssen bis 2033 ausgetauscht sein. (Foto: gemeinfrei)