Wegen vielfacher fachlicher, technischer und operativer Hürden konnte die Produktivstellung der Portale i-KFZ Stufe 4 in Rheinland-Pfalz bisher nicht umgesetzt werden.
Da eine Verlängerung der Altportale (i-KFZ Stufe 3) über den 31.01.2023 gesetzlich nicht vorgesehen ist, wird das Kraftfahrtbundesamt diese zum 01.02.2024 deaktivieren.
Konkret bedeutet dies, bis auf Weiteres, einen Wegfall der aus i-KFZ Stufe 3 bekannten Onlinevorgänge, wie beispielsweise „Abmeldung“, „Neuzulassung“ und „Ummeldung“.
Diese Regelung trifft alle Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz, somit auch die Zulassungsstelle der Stadt Koblenz.
Um die entsprechenden Vorgänge vor Ort bearbeiten zu können, bittet die Zulassungsstelle Koblenz um eine Terminvereinbarung über www.koblenz.de.