Lahnstein von oben (Foto: Gerhard Launer)

Lahnstein von oben (Foto: Gerhard Launer)

Lahnstein. Der 10. Januar 1969 beschrieb einen Meilenstein in der Lahnsteiner Stadtgeschichte. An diesem Tag trat das Vierte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung in Kraft, in dem es unter dem Paragraph 69 heißt: „Die Städte Niederlahnstein und Oberlahnstein werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte wird die neue Stadt Lahnstein gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte ist die Stadt Lahnstein; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.“

Nachdem das Gesetz rechtsgültig geworden und die Stadt Lahnstein am 7. Juni 1969 entstanden war, beschloss der Lahnsteiner Stadtrat einstimmig, den in § 69 erwähnten Antrag bei der Landesregierung zu stellen: So wurde die Stadt Lahnstein zum 1. Januar 1970 durch Rechtsverordnung zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt, obwohl sie nicht über die in Rheinland-Pfalz erforderliche Mindesteinwohnerzahl von 25.000 Einwohnern verfügte. Diese Rechtsstellung erweiterte die Zuständigkeiten der Stadtverwaltung unter anderem auf dem Gebiet des Bauwesens, des Straßenverkehrswesens und der Gewerbepolizei.

Durch den Status konnte die Verwaltung mehr Dienst am Bürger leisten: So werden beispielsweise Baugenehmigungen, Zulassungen von Kraftfahrzeugen und die Erteilung von Fahrerlaubnissen vor Ort angeboten. Ebenso können Erlaubnisse im Gaststätten- und Einzelhandelsgewerbe erteilt und die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes wahrgenommen werden. Für Widerspruchsangelegenheiten wurde ein Stadtrechtsausschuss gebildet. Aufsichtsbehörde wurde danach die Bezirksregierung in Koblenz anstelle der Kreisverwaltung. Seit Auflösung der Bezirksregierungen (2000) ist nunmehr die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Verwaltungen der ehemaligen Städte Ober- und Niederlahnstein wurden zusammengeführt und die Verwaltungsgeschäfte ab 1. Januar 1970 in drei Dienststellen wahrgenommen. Die räumliche Aufteilung sah wie folgt aus:

Im Rathaus Kirchstraße 1 befanden und befinden sich bis heute der Dienstsitz des Oberbürgermeisters und das Hauptamt. Hinzu kamen das Ordnungsamt, die Schulabteilung und das Wahlamt sowie die Finanz- und Steuerabteilung, Stadtkasse, Vollstreckungsbehörde und Liegenschaftsamt mit Forstverwaltung. Im Salhof waren das Stadtrechtsamt und die KFZ-Zulassungsstelle, das Rechnungsprüfungsamt und das Verkehrsamt angesiedelt. Im Rathaus Johannesstraße 20 hatten das Personalamt, das Standesamt mit Friedhofsamt, das Sozialamt mit Versicherungsamt und Wohngeldgewährung, das Jugendamt und das Stadtbaumt ihren Sitz. Die Zuständigkeit jeder Abteilung erstreckte sich von nun an auf das gesamte Gebiet der Stadt.

Der damalige Bürgermeister Rolf Weiler resümierte in der letzten Stadtratssitzung im Dezember 1970, dass sich diese neuen Zuständigkeiten „zum Vorteil und Nutzen der Bürger ausgewirkt haben.“ Mit der neuen Rechtstellung der Stadt Lahnstein durfte er sich ab 1. Januar 1970 Oberbürgermeister nennen. Gleichzeitig wurde der erste seiner drei ehrenamtlichen Beigeordneten zum „Bürgermeister“ ernannt. Weilers zentrale Aufgabe war die Zusammenlegung der beiden Verwaltungen, sodass die neu besetzten Ämter gut funktionierten. Während seiner Amtszeit konnten einige Großprojekte in Angriff genommen bzw. umgesetzt werden, die zum Teil auf Vorarbeiten beider Städte in den 1960er Jahren ruhten. Da die Landesregierung die Vereinigung der beiden Städte mit jährlichen Finanzmitteln von 1,3 Millionen DM auf zehn Jahre förderte, war zusätzliches Geld vorhanden für Straßenausbau, Umgehungsstraße, Stadtsanierung, Bau von Stadthalle und Hallenbad sowie für die Errichtung des Kurzentrums mit Hotel, Thermalbad und Kurklinik.

Quelle: Stadt Lahnstein