Lahnstein. In seiner letzten Sitzung hat sich der Fachbereichsausschuss 3 mit der von der Verwaltung vorgelegten „Richtlinie für die Tätigkeit der/des Beauftragten der Stadt Lahnstein für die Belange von Menschen mit Behinderungen (m/w/d)“ befasst und die Grundlagen geschaffen hat, einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für das Stadtgebiet Lahnstein zu berufen. Die Richtlinie ist auch auf der Homepage der Stadt Lahnstein unter www.lahnstein.de/verwaltung/ortsrecht zu finden.

 

Die oder der Behindertenbeauftragte soll die Interessen der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Lahnstein vertreten. Dazu gehört es auch, sich für eine umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Behinderten einzusetzen, sei es im Bereich der Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur oder Wohnen. Auch das Durchführen einer regelmäßigen Sprechstunde soll zu den Aufgaben gehören.

 

Des Weiteren kann man in Funktion als Behindertenbeauftragte/r vor einer Entscheidung der Verwaltung bzw. der Beschlussfassung durch den Rat oder einen seiner Ausschüsse in wesentlichen Fragen den Aufgabenbereich betreffend unter Beifügung entscheidungserheblicher Informationen Stellung zu nehmen.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Wohle der Behinderten einsetzen möchten, senden bitte ihr Bewerbungsschreiben bis zum 31. August 2022 per Mail ans.sasse@lahnstein.de oder an Stadtverwaltung Lahnstein, zu Händen Frau Sasse, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein.