Geldstrafen bis zu 25000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren für Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung

Seit Anfang der Woche gelten in Koblenz zum Teil starke Einschränkungen im täglichen Leben. Neben Schließungen von verschiedenen Geschäften, Bars, Kneipen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sind auch Versammlungen im Freien zu unterlassen. Bislang hat man hier insbesondere auf die Vernunft eines jeden einzelnen Bürgers gezählt und bei Kontrollen lediglich auf den Verstoß aufmerksam gemacht.
Seit Freitagmorgen wird nun nicht nur kontrolliert, sondern ordnungsbehördlich gehandelt. Personen, die sich nicht an die geltenden Verfügungen halten werden registriert und erhalten einen Platzverweis. Sollten diese Personen erneut gegen die geltenden Verfügungen verstoßen werden Bußgelder mit bis zu 25.000€ Strafe verhängt.
„Hier geht es nicht darum, Personen die Freiheit zu nehmen, sondern um den Schutz der Gesamtbevölkerung und darum, die Ausbreitung des Corona-Virus durch weitere Infektionen einzudämmen“, so Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
Gleiches gilt für Personen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wurde und die sich nicht an ihre häusliche Isolation halten. Hier liegt insbesondere eine Straftat vor, die entsprechend verfolgt und zur Anzeige gebracht wird.
Es liegt auch weiter in der Verantwortung eines jeden Bürgers und jeder Bürgerin, dass keine weiteren einschränkenden Maßnahmen entschieden werden müssen und es zu keinen unnötigen weiteren Infektionen kommt.

Quelle: Stadt Koblenz