Ordnungsamt, Bauaufsicht, Schornsteinfeger und Feuerwehr kontrollieren CO-Werte in Koblenzer Shisha-Bars und überprüfen gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Am vergangenen Freitag kontrollierte das Ordnungsamt in einem Sondereinsatz, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht und dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger, die Kohlenmonoxid-Werte in Shisha-Bars im Stadtgebiet Koblenz. Bei der Überprüfung sollte zum wiederholten Male festgestellt werden, ob die Shishabar-Betreiber ihrer Pflicht nachgekommen waren und ihre Bars mit Kohlenmonoxid-Warnmeldern ausgestattet hatten und diese auch ordnungsgemäß funktionierten. Die Einhaltung dieser Auflage wurde bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert.
Kohlenstoffmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses sowie toxisches Gas, welches von den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden kann. In erhöhten Konzentrationen wirkt CO als Atemgift auf Blut, Nerven und Zellen des menschlichen Körpers.
Insgesamt wurden dreizehn Bars kontrolliert. In zwei Shisha-Bars wurden die geforderten CO-Warnmelder nicht ordnungsgemäß angebracht, sodass eine Nachrüstung erforderlich wurde. In einem weiteren Fall musste die Nutzung eines Kohleofens durch die Bauaufsicht untersagt werden. Daneben wurden die Vorgaben der Bauaufsicht hinsichtlich der Einhaltung von Rettungswegen missachtet.
In einer Shisha-Bar in der Altstadt zeigten die CO-Warnmelder des Ordnungsamtes im Vorbereitungsraum eine erhöhte CO-Konzentration an, sodass die Berufsfeuerwehr Koblenz zur weiteren Gefahreneinschätzung hinzugezogen werden musste. Eine Räumung der Shisha-Bar blieb jedoch aus, die Nutzung des Vorbereitungsraums wurde durch die Bauaufsicht untersagt. Die CO-Werte in den übrigen Bars befanden sich alle im Normbereich, sodass die kontrollierenden Stellen insgesamt auf ein positives Kontrollergebnis zurückblicken.
Neben der Kohlenmonoxid-Problematik stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch die Überschreitung der zulässigen Lärmschutzwerte in einer Gaststätte fest.
Die Verstöße werden weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Folge haben.
Neben den Shisha-Bars wurde von Seiten der Polizei, des Ordnungsamtes und des Bauaufsichtsamtes der Stadt Koblenz ein Prostitutionsbetrieb bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes überprüft. Von den in den Räumlichkeiten angetroffenen zehn Personen, waren zwei nicht im Besitz der erforderlichen Anmeldebescheinigung und wurden entsprechend von Seiten des Ordnungsamtes verwarnt.

Quelle: Stadt Koblenz