Die Stadt Koblenz hat kürzlich die Benutzungspflicht der Radwege auf der viel befahrenen Radverbindung Lindenstraße, In der Goldgrube, Gutenbergstraße, David-Röntgen-Straße, St. Elisabeth-Straße, Yorkstraße und Bechelstraße aufgehoben. Diese Maßnahme, die in Abstimmung mit der Polizei kurzfristig umgesetzt wurde, dient insbesondere der Sicherheit für Radfahrende.

Radwege, die innerorts für beide Richtungen zugelassen sind, haben ein hohes Unfallpotenzial an Einmündungs- und Kreuzungsbereichen, weil Autofahrende oft die von rechts kommenden Radfahrenden nicht beachten. Gerade die Einmündungen nördlich und südlich des Bahndamms sind überaus unübersichtlich und haben sich als Unfallhäufungspunkte herausgestellt. Radfahrende sind objektiv auf der Fahrbahn sicherer, weil sie für Autofahrende deutlich besser sichtbar sind und wahrgenommen werden. Bereits heute schon nutzen viele Radpendler die Fahrbahn auf ihrem täglichen Weg zur Schule oder zur Arbeit.

Zur Erhöhung der Sicherheit auf der Fahrbahn sollen nun noch Schutzstreifen auf der Lindenstraße und der David-Roentgen-Straße markiert werden. Außerdem wurden Zusatzschilder montiert, die das Rad fahren auf dem rechten Gehweg in der David-Roentgen-Straße und Lindenstraße bis zur Beatusstraße in genau dieser einen Richtung erlauben, um weiterhin den unsicheren Radfahrenden auf dieser Strecke (Schüler oder Senioren) die Fahrt abseits des Kfz-Verkehrs zu ermöglichen.

Das Foto zeigt den Unfallschwerpunkt David-Röntgen-Straße / Bardelebenstraße: Das Radfahren auf der Fahrbahn soll diese Stelle entschärfen. Rad-Schutzstreifen auf der Fahrbahn werden noch markiert.

 

Quelle: Pressestelle Stadt Koblenz