Stadtverwaltung Lahnstein informiert

Lahnstein. Seit einigen Tagen zeigen viele Bäume und Sträucher die ersten bunten Blätter. Was schön aussieht, sorgt auch für viel Arbeit, denn Laub am Boden kann auf Gehwegen und Straßen zur Gefahr werden. In Kombination mit Feuchtigkeit bildet es häufig eine rutschige Schicht, die für Fußgänger, Rad- und Autofahrer gleichermaßen gefährlich ist.

Oft stellt sich dabei die Frage, wann die Anwohner das Laub entfernen und entsorgen müssen und wann dies die Stadtreinigung übernimmt. Überall dort, wo die Beschäftigten des Städtischen Bauhofs während des ganzen Jahres den Gehweg reinigen, entfernen sie im Herbst auch das Laub.

Wer jedoch selbst für die Gehwegreinigung verantwortlich sind, muss auch das Laub entsorgen, unabhängig davon, woher es stammt. Dies schließt auch Laub ein, das von städtischen Bäumen auf den Gehweg fällt. Für Anlieger gilt die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte.

Die Stadtverwaltung bittet ausdrücklich darum, das anfallende Laub nicht in Straßenabläufe zu kehren, da sonst die Entwässerung nicht mehr gewährleistet werden kann. Gerade bei starkem Regenfall kann dies zur Gefahr werden.

Die Sinkkästen der Straßenabläufe werden dreimal jährlich geleert. Die nächste Leerung findet nach vollendetem Laubfall im Oktober/November statt, die weiteren dann zum Frühjahr und im Sommer.

Laub von der Fahrbahn sollte wegen des hohen Schadstoffanteils in der Restmülltonne entsorgt werden. Laub von Gehwegen, Grünflächen und aus dem eigenen Garten kann kompostiert werden. Auch die Biotonne kann für die Laubentsorgung genutzt werden, denn dieses Material wird ebenfalls kompostiert oder vergärt.

  

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Anfallendes Herbstlaub muss von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt und anschließend entsorgt werden. Verantwortlich dafür ist derjenige, der auch für die Straßenreinigung zuständig ist. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. (Foto: Stadtverwaltung Lahnstein)