Bisher ausgestellte Dokumente sind bis zu ihrem Ablauf gültig
Lahnstein. Wer mit dem Kind ins Ausland verreisen möchte, braucht einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch ab 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Im letzten Jahr wurden über 900.000 Kinderreisepässe ausgestellt. Der Kinderreisepass galt bisher für ein Jahr und kostete 13,00 Euro, wobei jede Verlängerung mit 6,00 Euro zu Buche schlug. Die bisher ausgestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Ab 2024 werden dann nur noch ein Reisepass oder ein Personalausweis für die Kinder ausgestellt. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er kostet 22,80 Euro. Darüber hinaus braucht es jedoch einen Reisepass, der 37,50 Euro kostet.
Beide Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Veränderung im Aussehen des Kindes zu Schwierigkeiten führen wird, wenn es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Die Gesetzesänderung, die diese Neuregelung mit sich bringt, verfolgt mehrere Ziele. Einerseits sollen Verwaltungsabläufe modernisiert werden. Andererseits werden die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen und Personalausweisen gewährleistet, um das Vertrauen in diese Dokumente aufrechtzuerhalten, so die Mitteilung der Bundesregierung.
Die rechtzeitige Beantragung eines neuen Ausweises oder Passes gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Ablauf bei internationalen Reisen, sondern trägt auch dazu bei, mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Daher sollten Eltern die Gültigkeit der Reisedokumente frühzeitig prüfen.
Bildunterzeile:
Ab 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. (Foto: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)