Bewerbungen nimmt die Stadt Lahnstein entgegen

Lahnstein. Zurzeit werden bundesweit Jugendschöffinnen und -schöffen für die nächste Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht, so auch in der Stadt Lahnstein. Jugendschöffen nehmen bei Gericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. In Lahnstein werden zunächst Bewerbungen für die Verhandlung von Jugendstrafsachen gesammelt. Die Entgegennahme von Bewerbungen als Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Freitag, 10. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Stabsstelle Recht, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, bewerben. Das erforderliche Bewerbungsformular kann entweder telefonisch unter der Nummer 02621 914122 oder per E-Mail bei c.wiemers@lahnstein.de angefordert werden. Zudem ist es auf der Internetseite der Stadt Lahnstein, www.lahnstein.de, oder unter www.schoeffenwahl.de abrufbar. Die Stabsstelle Recht steht unter der genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Für dieses Ehrenamt bewerben können sich Personen, die in Lahnstein wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Als Jugendschöffe wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Damit ist gemeint, dass sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Jugendschöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch wirkt oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Das bedeutet, dass gegen beide Jugendschöffen niemand verurteilt werden kann. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Jugendschöffen daher mit zu verantworten.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, aber auch bereit sein, andere Argumente in ihre Entscheidung miteinzubeziehen. Zudem steht ihnen in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu, das heißt, sie müssen sich verständlich ausdrücken und auf den Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können. Es wird ihnen daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Des Weiteren sollen Schöffen in Jugendstrafsachen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Der Lahnsteiner und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises schlagen dem Amtsgericht Lahnstein potentielle Jugendschöffinnen und -schöffen vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen.