Koblenz (ots) – Unter Leitung der Zentralen Kriminalinspektion Koblenz werden
seit heute Morgen, 6 Uhr, mit Unterstützung anderer Dienststellen, u.a. von
Spezialeinheiten, sieben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz
und Nordrhein-Westfalen bei Mitgliedern der Rockergruppierung Hells Angels
vollstreckt.

Gegenstand der Maßnahmen sind Zuwiderhandlungen gegen Verbote nach dem
Vereinsgesetz.

Mit Beschluss vom 9.7.2020 erklärte das BVerfG das Verbot des Tragens von Kutten
mit Kennzeichen von verbotenen Rockergruppierungen und somit die Verschärfung
des Vereinsgesetzes für verfassungsgemäß. Die Kennzeichen verbotener Gruppen
dürfen demnach auch nicht von anderen Mitgliedern in leicht abgewandelter Form
getragen werden.

Dies soll verhindern, dass nicht verbotene Teilorganisationen nahezu identisch
auftreten und auf der “Kutte” genannten Weste oder Jacke nur einen anderen Ort
oder eine andere Untergliederung zu stehen haben.

Mit den Maßnahmen werden die Rechtslage und die Landesstrategie Rheinland-Pfalz
zur Bekämpfung der Rockerkriminalität konsequent umgesetzt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen dauern aktuell noch an. Im Verlauf des Tages wird
nachberichtet.