(17.03.2020) Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich, welche durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. Konkret geht es um weitere kontaktreduzierende Maßnahmen wie Schließungen, Zugangsbeschränkungen und Verbote von Zusammenkünften.
Die Maßnamen der Allgemeinverfügung gelten ab dem morgigen Mittwoch, 18.03.2020, 00:00 Uhr.
Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden:
https://www.koblenz.de/pressezentrale/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-der-kreisfreien-stadt-koblenz-zu-weiteren-kontaktreduzierenden-massnahmen-aufgrund-des-aufkommens-von-sars-cov-2-infektionen-in-rheinland-pfalz/

Quelle: Stadt Koblenz