Ab Mitte Mai 2022 werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Koblenz für den Zensus 2022 befragt. Dieser Zensus, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, findet nach 2011 erneut statt. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung.
Die Erhebung gliedert sich in zwei Teile, die Gebäude und Wohnungszählung und die Personenerhebung
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird vom Statistischen Landesamt in Bad Ems durchgeführt. Dazu werden alle Gebäude- und Wohnungsbesitzenden angeschrieben, um Daten zur Wohn- und Wohnraumsituation zu erheben.
Für die Befragung im Rahmen der Personenerhebung sind die Kommunalen Erhebungsstellen zuständig. Diese führen die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Landesweit wird die Befragung der Privathaushalte von insgesamt 36 regionalen Erhebungsstellen organisiert. Die Koblenzer Erhebungsstelle wird von Daniela Schüller geleitet.
Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an rund 1.500 Privatanschriften als auch in Wohnheimen (etwa Studierendenwohnheimen) sowie Gemeinschaftsunterkünften (wie Alten- und Pflegeheimen) die dort zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.
Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Stadt Koblenz. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in der Stadt Koblenz rund 80 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewenden nicht notwendig. Die Interviewenden wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt Koblenz beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.
Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Die Zensus-Erhebungsstelle ist für Rückfragen per E-Mail zensus.info@stadt.koblenz.de  erreichbar.
Weitere Informationen zum Zensus finden sich hier: