EU-Umstrukturierungsprogramm: Förderung zwischen 6.000 und 24.000 Euro pro Hektar

Kreis Neuwied. Die Untere Landwirtschaftsbehörde macht Winzer darauf aufmerksam, dass ab Montag, 3. Januar, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2022. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2022.

Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich.

 

Die Fördersätze in 2022 lauten wie folgt:

Maßnahmen 31 und 41:         10.000 €/ha     (Flachlagen)

Maßnahmen 32 und 42:         19.000 €/ha     (Steillagen)

Maßnahmen 34 und 44:         21.000 €/ha     (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 33 und 43:           9.000 €/ha     (Extensive Anlagen)

Maßnahme 51:                       32.000 €/ha     (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 52 und 62:             6.000 €/ha     (Nutzung gebrauchter Materialien)

Maßnahme 53:                       24.000 €/ha     (Neuanlage von Querterrassen)

 

Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

 

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.