Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Dafür werden für die Durchführung in Koblenz 912 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Als Wahlhelfer erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Wahlhelfenden sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und ermitteln die Wahlergebnisse in den Stimmbezirken oder bei der zentralen Briefwahlauszählung.
Sie erhalten für ihren Einsatz in einem Wahl- oder Briefwahlvorstand eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40,- €.
Wahlhelfende können alle Personen werden, die selbst wahlberechtigt sind. Das heißt, alle, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und die am Wahltag
Ø  das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
Ø  seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnhaft
Ø  und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlhelfende, welche sich verbindlich für den Wahldienst melden, werden laut Corona-Impfschutzverordnung in die Gruppe mit erhöhter Impfpriorisierung (Gruppe 3) aufgenommen.
Über das Anmeldeformular auf der Website www.wahlen.koblenz.de/wahlorganisation/wahlhelfer/ können sich Interessierte als Wahlhelfende registrieren. Weitere Informationen rund um die Wahl finden sich unter www.wahlen.koblenz.de.