Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Ratsmitglieder zur zweiten Sitzung in November.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, Mittel zur Verfügung. Bereits im Juli hatte der Stadtrat eine Vorschlags- und Nachrückerliste für dieses Programm beschlossen, aus dem der Stadt fast 5 Mio. Euro zufließen. Wegen der überarbeiteten Kostenplanungen können nun weitere Maßnahmen von der Nachrückerliste umgesetzt werden.
Neben den schon beschlossenen Maßnahmen werden nun zusätzlich die erste Ausbaustufe der Mobilitätsstationen, Beschattungseinrichtungen am Gebäude der Kita Güls und Sonnensegel für drei Kita-Außengelände verwirklicht. Dieser Vorlage stimmte der Rat einstimmig zu.
Mehrheitlich votierte der Stadtrat für eine Wahlwerbesatzung. Die Verwaltung wurde von Rat beauftragt eine derartige Satzung zu erarbeiten. Verschiedene städtische Ämter und die Polizei haben auf Grund von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre einen Satzungsentwurf vorgelegt. Dieser setzt unter anderem fest, dass Wahlwerbung 6 Wochen vor dem Wahltermin ausgebracht werden darf und wo Wahlwerbung örtlich zulässig ist. Innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl, sind die Werbetafeln wieder zu entfernen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat, in Güls eine neue 6-gruppige Kita zu bauen. Als Standort wurde eine städtische Fläche neben der Grundschule ausgewählt, die besondere pädagogische Angebote ermöglicht.
Die bisherige 5-gruppig Kita in der Gulisastraße ist stark sanierungsbedürftig, was sich aber als unwirtschaftlich herausgestellt hat. Der Neubau wird um eine Gruppe erweitert, um den hohen Bedarf im Planungsbezirk 56072 abdecken zu können. Die Baukosten werden auf mehr als 10 Mio. Euro geschätzt. Da das Land keine Ersatzbauten bezuschusst, erhält die Stadt für die zusätzlich einzurichtende Gruppe einen Zuschuss von 157.500 Euro.
Für die Koblenzer Innenstadt beschloss der Stadtrat mehrheitlich ein Städtebauliches Entwicklungskonzept und beauftragt die Verwaltung einen Antrag zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beim Innenministerium zu stellen. Ein bereits vorhandenes Innenstadtkonzept macht bereits Vorschläge, wie die Innenstadt attraktiver gestaltet werden kann. Dabei wurden 9 Quartiere herausgearbeitet, für die differenzierte Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkte festgelegt worden sind.
Der Bebauungsplan Quartiersentwicklung Rauental, Bahnhaltepunkt Verwaltungszentrum II wurde 2015 auf den Weg gebracht und 2017 geteilt in einen Bereich Nord und einen Bereich Süd. Der nördliche Teil wurde weiterverfolgt, der südliche nicht, weil zu dem Zeitpunkt keine Grundstücksverfügbarkeit erkennbar war. Nun kann der Planungsprozess wieder aufgenommen werden, denn es zeichnet sich ab, dass ein Bahnhaltepunkt im Verwaltungszentrum realisierbar wird. Für die Stadt Koblenz ergibt sich dadurch noch die Aufgabe, eine Bahnquerung und begleitende Wegeführungen zu planen. Der Aktualisierung des Bebauungsplans sowie Erweiterung seines Geltungsbereichs stimmte der Rat einstimmig zu.
Ebenfalls einstimmig stimmte der Rat für das Verfahren zur Verlängerung des Baurechts für die Seilbahn. Die Seilbahn wurde 2007/8 im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2011 als temporäres Transportangebot während der BUGA geplant. Wegen der Unverträglichkeit mit dem Welterbestatus des Mittelrheintals erhielt sie ein temporäres Baurecht, das erstmals 2014 enden sollte. Wegen des großen Erfolgs der Seilbahn konnte bei der UNESCO eine Verlängerung bis 2026 erreicht werden. Bei der UNESCO-Sitzung 2023 wurde der Welterbestatus durch die Seilbahn nicht mehr als grundsätzlich gefährdet angesehen. Es wurde vielmehr gefordert, die Talstation neutral zu gestalten. Dafür wird ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt, um der UNESCO entsprechende Entwürfe vorlegen zu können. Da dieser Prozess vermutlich länger dauert als Baurecht besteht, wird nun das Verfahren begonnen, das Baurecht und damit den Weiterbetrieb der Seilbahn bis ins Jahr 2031 zu verlängern. Sie würde dann auch zur BUGA 2029 zur Verfügung stehen.
Wegen diverser Anträge, Anfragen und Petitionen zu geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in Koblenz, hat das Tiefbauamt der Stadt zur vereinfachten Handhabung und Bewertung solcher Maßnahmen einen Leitfaden für den Einbau erstellt. Grundsätzlich soll dieser Leitfaden die Sicherheit des Verkehrs erhöhen und schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen, Senioren sowie Kinder schützen. Jedoch können geschwindigkeitsreduzierende Einrichtungen bei mangelhafter Erkenn- und Begreifbarkeit auch Gefahrenquellen darstellen. Eine intensive Prüfung unter Abwägung aller Faktoren ist deswegen von hoher Bedeutung, die mithilfe des Leitfadens erörtert werden. Dieser Vorlage schloss sich der Rat einstimmig an.
Des Weiteren stimmte der Stadtrat einstimmig der Einführung des Masterplan Straße zu. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die Erhaltungsstrategie für das städtische Straßennetz der Stadt Koblenz geprüft und zum Erhalt des städtischen Anlagevermögens den schrittweisen Aufbau eines strategischen Erhaltungsmanagements empfohlen. Grundlage bildet die erstmalige Zustandserfassung des Kommunalen Servicebetrieb Koblenz (EB70) im Jahr 2014. Inzwischen erfolgt eine fortlaufende Zustandserfassung durch den Servicebetrieb. Hierauf aufbauend hat das Tiefbauamt mit dem Aufbau eines eigenen Straßen-Erhaltungs-Management-System (SEMS) nach den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E-EMI)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) begonnen. Durch die Einführung eines Straßen-Erhaltungs-Management-Systems wird die Lebensdauer der einzelnen Fahrbahnen langfristig optimiert bzw. verlängert.
Im Koblenzer Stadtteil Pfaffendorfer-Höhe soll voraussichtlich 2024 mit dem Umbau und Erneuerung der Ellingshohl und Von-Witzleben-Straße begonnen werden. So sollen zukünftig die Missstände des zweigeteilten Fuß- und Radweges aufgelöst werden und für mehr Sicherheit sorgen. Ebenfalls werden in diesem Zuge die Sanierungen der Fahrbahndecke mitgeplant. Ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle seitens der koveb ist auch berücksichtigt. Zudem werden barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen. Auch der Radverkehr wird in der Planung eingebunden und erhält unter anderem einen Radfahrstreifen. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 1,8 Millionen Euro. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Entwurfsplanung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Der Stadtrat erteilte sein Einvernehmen zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Stadtteil Metternich in der Trierer Straße und Raiffeisenstraße. Nach den Vorgaben der StVO ist das Ziel der Tempo 30 Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der Bewohner und Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Da in Tempo 30 Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt, sind mit Einrichtung alle in diesem Bereich vorhandenen vorfahrtsregelnde Beschilderungen sowie in diesem Zusammenhang stehenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen. Final wird eine große Tempo 30 Zone in Metternich entstehen und hat positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Ferner beschäftigte sich der Stadtrat erneut mit der Thematik der Fußgängerbrücke über die Simmerner Straße, auf Höhe des Fort Konstantin, da das Bauwerk aus 1969 erhebliche Schäden aufweist. Bereits in der Juli-Sitzung wurde darüber beraten und die Verwaltung aufgefordert, eine erneute Zählung der Fußgängerüberquerungen über die Brücke bei gutem Wetter nach den Sommerferien durchzuführen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vorzulegen. Nach der erneuten Zählung und einer Gegenüberstellung zweier Varianten stimmte der Stadtrat mehrheitlich dem Rückbau der Fußgängerüberquerung zu und beauftragte die Stadtverwaltung mit der Errichtung einer Querungsmöglichkeit mit einer Ampel. Die Rückbaukosten liegen bei 150.000 Euro und die Errichtungskosten bei rund 195.000 Euro. Die Umsetzung der baulichen Maßnahme ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
Im Koblenzer Stadtteil Rauental ist der Ausbau der Behringstraße sowie der Umbau des Knotenpunkts Behringstraße/Blücherstraße/Moselweißer Straße zu einem Kreisverkehrsplatz vom Stadtrat einstimmig beschlossen worden.
Die Behringstraße gilt als wichtige Verbindungsachse zwischen den Stadtteilen Rauental und Goldgrube für alle Verkehrsteilnehmenden. Zukünftig soll diese auch als Anbindung des geplanten Bahnhofsgeländes Rauental dienen. Im Bestand weist sie deutliche Schäden sowie eine fehlende Gliederung des Verkehrsraumes auf, der im Neubau berücksichtigt wird. Es werden Gehwege und Übergänge errichtet sowie ein mitführender Radverkehr ermöglicht. Im gesamten Ausbau werden auch Parkmöglichkeiten vorhanden sein. Im Zuge des Neubaus wird auch der Kanal und die vorhandenen Anschlussleitungen erneuert.
Der Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Behringstraße/Blücherstraße/Moselweißer Straße wird weiterhin die Querungsmöglichkeiten für Fußverkehr berücksichtigen. Geplanter Beginn ist das 4. Quartal im Jahr 2024. Bislang belaufen sich die Kosten auf rund 1,58 Millionen Euro.
Der Rat beschäftigte sich noch mit 21 Anträgen und 6 Anfragen aus seinen Reihen. In der nicht öffentlichen Sitzung wurden weitere 13 Tagesordnungspunkte behandelt.