Aufgrund der zunehmend angespannten Parksituation im Koblenzer Stadtteil Goldgrube und dem perspektivisch geplanten Bau einer Interimsschule im Bereich Bogenstraße wird mit sofortiger Wirkung das zonenübergreifende Parken zugelassen. Betroffen hiervon sind die Parkzonen 15, 16 und 18.
Dies bedeutet, dass beispielsweise Inhaber eines Bewohnerparkausweises der Parkzone 15 zukünftig auch dazu berechtigt sind, mit dem Ausweis im Bereich der Parkzonen 16 und 18 parken zu dürfen und umgekehrt.
Die Zonenübersichten können jederzeit im Internet im Geoportal der Stadt Koblenz auf der Seite geoportal.koblenz.de unter der Kachel „Umwelt & Mobilität“ abgerufen werden, indem dort in der Kartenansicht der Punkt „Parkzonen“ aktiviert wird.
Bildunterzeilen:
Bewohnerparken_Goldgrube:
Im Koblenzer Stadtteil Goldgrube wird ab sofort das zonenübergreifende Parken für Bewohnerparkausweise der Zonen 15, 16 und 18 eingeführt. Foto: Andreas Egenolf/Stadt Koblenz
Parkzonen_Goldgrube:
Im lila eingefärbten Bereich können nun Inhaber von Bewohnerparkausweisen der Zonen 15, 16 und 18 auch in der jeweiligen anderen Parkzone in der Goldgrube parken. Grafik: Stadt Koblenz/ Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement