Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Koblenzer Ratsmitglieder zu einer Sondersitzung des Stadtrates, bei der das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) im Mittelpunkt stand.

Das GKM benötigt wegen finanzieller Schwierigkeiten von seinen kommunalen Gesellschaftern jeweils 3 Mio. Euro und von den übrigen Gesellschaftern insgesamt 2,2 Mio. Euro. Die Mittel werden als Darlehn tilgungs- und zinsfrei zur Verfügung gestellt. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dem GKM die genannte Summe zur Verfügung zu stellen und die gleiche Summe an anderer Stelle bei Investitionen einzusparen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind kommunale Beihilfen an Unternehmen europarechtlich möglich. In einem Freistellungsbeschluss der EU-Kommission sind die Voraussetzungen beschrieben, etwa, wenn sie für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden. Anwaltliche Berater der Stadt und des Landkreises haben die beihilferechtlichen Voraussetzung geprüft und empfehlen den kommunalen Gremien, den Erlass eines Betrauungsaktes.

Mit diesem Betrauungsakt werden der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz in die Lage versetzt, dem GKM finanzielle Mittel für den Krankenhausbetrieb zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschafter verpflichten sich damit, die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen der Grund-, Regel- und Maximalversorgung nach Maßgabe des Landeskrankenhausplans sicherzustellen. Der Betrauungsakt hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der Stadtrat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Ferner erklärte der Oberbürgermeister, dass sich der Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung mit den Bedingungen für die Gewährung des Darlehns an das GKM zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit befasst habe.

Quelle: Stadt Koblenz