Koblenz (ots) – Aktuell bearbeitet die Koblenzer Kriminalpolizei mehrere Fälle von sogenannten „Schockanrufern“. In einem exemplarischen Fall aus dem Bereich Kaub versuchten bislang unbekannte Anrufer unter der Legende, dass ein naher Angehöriger in einen Verkehrsunfall verwickelt sei. Bei dem Unfall sei ein kleines Kind schwer verletzt worden. Da der Verursacher angeblich festgenommen wurde, würden nunmehr erhebliche Summen benötigt, um den Angehörigen „auf Kaution“ frei zu bekommen. Im genannten Fall wurden annähernd 100.000 .- EUR
gefordert. Die 87-jährige Geschädigte versuchte daraufhin zunächst, größere Teilbeträge am Geldautomaten abzuheben, was jedoch nicht gelang. Dem Taxifahrer, der die Dame zur Bank gefahren hatte, offenbarte sie dann an-schließend ihr Dilemma, worauf dieser hellhörig wurde und die Polizei verständigte. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei erneut vor diesen oder ähnlichen, dramatisch klingenden Begebenheiten, in denen Fremde am Telefon viel Geld von den Bürgerinnen und Bürgern fordern. Die Polizei empfiehlt: Bleiben sie skeptisch in allen Fällen der Geldforderung! Hinterfragen Sie die Geschichte, die Ihnen am Telefon erzählt wird. Fragen Sie nach dem konkreten Namen des angeblich beteiligten Angehörigen. Erzählen Sie niemandem, ob und wieviel Geld sie besitzen! Machen Sie keine Zusagen, das Geld zu besorgen. Fragen sie nach Rückrufnummern des Anrufers. Sollte der Anrufer tatsächlich einen existierenden
Namen eines Angehörigen nennen, kontaktieren Sie diesen selbst, auch wenn Ihnen gesagt wird, Ihr Angehöriger sei (z.B. wegen angeblicher Festnahme oder Verletzung) nicht erreichbar! Verständigen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei!
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beim Polizeipräsidium Koblenz unter 0261-103-0.