Lahnstein. Die Stadt Lahnstein hat zum Jahresbeginn eine neue Verkehrsregelung auf der Rudi-Geil-Brücke eingeführt, um die Sicherheit und den Schutz von Zweiradfahrern zu erhöhen. Seit dem 01. Januar 2024 gilt auf der Brücke, die die beiden Stadtteile Nieder- und Oberlahnstein miteinander verbindet, das Verkehrszeichen 277.1.

Dieses Zeichen verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen wie Autos und Lastkraftwagen, einspurige Zweiräder wie Fahrräder, Mofas, Roller oder Motorräder zu überholen. Das neue Verkehrszeichen ist Teil der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020, die einige Neuerungen am Regelkatalog vorgenommen hat. Das Ziel ist es, gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, besonders beim Überholvorgang, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Das Verkehrszeichen wird in Zukunft bei Engstellen sowie Gefälle und Steigung und allgemein übersichtlichen Verkehrslagen zum Einsatz kommen.

Die Stadt Lahnstein appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Bei Missachtung des Überholverbots droht eine Geldstrafe von 70,00 Euro sowie möglicherweise ein Punkt in Flensburg.

Die Rudi-Geil-Brücke spielt eine entscheidende Rolle als Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen und wird täglich von Tausenden von Fahrzeugen frequentiert. Mit der Einführung dieser neuen Verkehrsregelung möchte die Stadt Lahnstein nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhen, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Durch die gezielte Beschränkung des Überholens werden nicht nur die Schwächeren im Verkehr besser geschützt, sondern auch der Verkehrsfluss und somit der CO2-Ausstoß optimiert.

Bildunterzeilen

Verkehrszeichen 277.1

Bild 1: Auf der Rudi-Geil-Brücke ist das Überholen einspuriger Zweiräder durch mehrspurige Kraftfahrzeuge seit Januar untersagt. (Foto: Eva Dreiser / Stadtverwaltung Lahnstein)