Straßensperrungen und Haltverbote für Karnevalsumzüge in Lahnstein

 

Lahnstein. Die Stadtverwaltung Lahnstein weist darauf hin, dass es aus Anlass der Karnevalsumzüge von Karnevalssamstag, 18. Februar bis Dienstag, 21. Februar zu diversen Straßensperrungen im Stadtgebiet kommt.

Für die Durchführung des Kinder- und Jugendumzuges am Samstag, 18. Februar 2023 ist die Stadtdurchfahrt in Oberlahnstein ab der Kreuzung Adolfstraße/Burgstraße bis Bahnhofstraße/Johann-Baptist-Ludwig-Straße in der Zeit von 13.15 Uhr bis ca. 15.30 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Veranstaltungsraum großzügig zu umfahren und – in nördlicher Fahrtrichtung ab der Auffahrt Lahnstein Mitte am Rheinhöhenweg – die Umgehungsstraße (B 42) zu benutzen.

Am Sonntag, 19. Januar ab 11.00 Uhr ist der Gardeumzug ab der St. Martin-Kirche in Oberlahnstein geplant. Die Aufstellung erfolgt in der Bürgermeister-Müller-Straße und der Gardeumzug führt über die Hochstraße in die Südallee und von der Reuchstraße zur Goetheschule.

Am Rosenmontag, 20. Januar ist die Stadtdurchfahrt in Oberlahnstein in der Zeit von 13.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr bereits von der Einmündung Braubacher Straße/Dr.-Walter-Lessing-Straße bis zur Brückenstraße (Bahnübergang bei Globus) gesperrt. Hier ist eine Umfahrung über die Umgehungsstraße (B 42) möglich.

Am Karnevalsdienstag, den 21. Januar ist in Niederlahnstein die Ortsdurchfahrt von der Lahnbrücke bis zum Amtsgericht und in der Didierstraße ab Einmündung Koblenz-Horchheim in der Zeit von 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr gesperrt. Hier ist eine Umfahrung über die Umgehungsstraße (B 42) möglich.

Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung darum, die für die jeweiligen Zugwege bzw. Aufstellflächen der Karnevalsumzüge errichteten temporären Haltverbote zu beachten.