Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat die Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Ortsumgehung von Martinstein im Zuge der B 41 beantragt. Damit ist ein wichtiger neuer Planungsschritt für die Realisierung der Ortsumgehung Martinstein erreicht. Geplant und untersucht wird eine Südumgehung, die südlich von Martinstein verläuft.
„Mit der beantragten Einleitung des Raumordnungsverfahrens haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Realisierung der Ortsumgehung Martinstein erreicht. Die Umgehungsstraße wird den Ort vom Verkehr entlasten und somit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöhen“, betonte Verkehrsministerin Daniela Schmitt die Bedeutung der Ortsumgehung.
Ministerin Schmitt ist zuversichtlich, dass das anstehende Verfahren nun zügig von den zuständigen Raumordnungsbehörden umgesetzt wird. Nach Abschluss des Verfahrens kann die Detailplanung der Ortsumgehung von Martinstein beginnen.
Der Einleitung des ROV vorausgegangen war eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die für eine Realisierung von Ortsumgehungen neben der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Südumgehung von Martinstein ist als Ergebnis die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen worden.





