Lahnstein. Der Lahnsteiner Stadtrat tagte am 07. Februar 2023 in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein. Auf der Tagesordnung standen nur zwei Punkte.

Zunächst wurde das „Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 – Koblenzer Straße; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB“ beraten. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Zulässigkeit bestehender und zukünftiger Nutzungen planungsrechtlich regeln und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Damit sollen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang gebracht sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Die Attraktivität des Zentralen Versorgungsbereiches Koblenzer Straße soll erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Im Vorgriff auf ein überarbeitetes bzw. eigenständiges neues Einzelhandelskonzept soll dieser neu bewertet werden. Insofern war die Änderung des Bebauungsplanes rechtzeitig anzuzeigen und gegebenenfalls durch den Erlass einer Veränderungssperre zu sichern.

Der Stadtrat stimmte einstimmig zu, die textlichen Festsetzungen für das Sondergebiet SO-4 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 – Koblenzer Straße zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss der Änderung ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

Anschließend wurde das „Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 – Koblenzer Straße; hier: Beschluss einer Satzung über die Veränderungssperre“ beraten. Um die angestrebten städtebaulichen Ziele zu sichern, ist nicht nur die zuvor beschlossene Änderung des Bebauungsplans erforderlich, sondern auch der Beschluss einer Veränderungssperre. Diese erstreckt sich üblicherweise über den Zeitraum von zwei Jahren zuzüglich mögliche Verlängerungen.

Der Rat beschloss einstimmig gemäß § 16 Abs. 1 BauGB die Anordnung einer Veränderungssperre für das Sondergebiet SO-4 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 – Koblenzer Straße. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen finden sich auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de/stadt.