Lahnstein. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der Straßenkarneval beginnt. Der närrische Ausnahmezustand, der alljährlich zum Karneval in der Narrenhochburg Lahnstein herrscht, hält auch in diesem Jahr wieder Einzug. Damit einher gehen aber einige, temporäre Verkehrsbeschränkungen und Straßensperrungen.

Für die Durchführung des Kinder- und Jugendumzuges am Samstag, den 22. Februar 2020, ist die Stadtdurchfahrt in Oberlahnstein ab der Kreuzung Adolfstraße / Burgstraße bis Bahnhofstraße / Johann-Baptist-Ludwig-Straße in der Zeit von 13.45 Uhr bis ca. 15.30 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt ist. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Veranstaltungsraum großzügig zu umfahren und – in nördlicher Fahrtrichtung ab der Auffahrt Lahnstein Mitte am Rheinhöhenweg die Umgehungsstraße (B 42) zu benutzen.

Am Rosenmontag, den 24. Februar 2020, ist die Stadtdurchfahrt in Oberlahnstein für den Rosenmontagsumzug in der Zeit von 13:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, bereits von der Einmündung Braubacher Straße/Dr.-Walter-Lessing-Straße bis zur Brückenstraße (Bahnübergang bei Globus) gesperrt. Hier ist eine Umfahrung über die Umgehungsstraße (B 42) möglich.

Am Karnevalsdienstag, den 25. Februar 2020, ist in Niederlahnstein während der Kappenfahrt – der Umzug hat in diesem Jahr 85. Jubiläum – die Ortsdurchfahrt von Lahnbrücke bis zum Amtsgericht und außerdem die Didierstraße ab Einmündung Koblenz-Horchheim in der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr gesperrt. Hier ist eine Umfahrung über die Umgehungsstraße (B 42) möglich.

Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung darum, die für die jeweiligen Umzugswege bzw. Aufstellflächen der Karnevalsumzüge errichteten temporären Haltverbote zu beachten.

Quelle: Stadt Lahnstein