350.000 Euro für Stadt und Verbandsgemeinden – Landrat Achim Hallerbach: „Zeichen unserer großen Wertschätzung“

Kreis Neuwied. Der Kreis trägt fast vollständig die Kosten, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen. Neben den Leistungen für den Lebensunterhalt und das Wohnen rechnen die Stadt und die Verbandsgemeinden auch ihre Kosten für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften ab. Das beinhaltet auch Aufwendungen für soziale Betreuung und Sicherheitsdienste. Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Leistungen bei Behinderung oder Pflegebedarf erbringt die Kreisverwaltung unmittelbar. Trotzdem sind vor Ort in der Stadt und den Verbandsgemeinden immense Anstrengungen nötig, um die Unterbringung zu organisieren. Der Kreis leitet daher einen Teil der Einmalzahlungen, die er vom Land für die Fluchtaufnahme bekommen hat, weiter. Wie der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, werden 100 Euro pro tatsächlich aufgenommenem Flüchtling ausgezahlt. Das sind insgesamt 350.600 Euro. „Das ist auch uns vor allem ein Zeichen unserer großen Wertschätzung“, betont Landrat Achim Hallerbach.