Lahnstein. Bis spätestens 2033 sollen alle EU-Bürger im Besitz eines einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheins in Kartenform sein. Bundesweit müssen dafür rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

 

Die Umtauschfristen sind je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und nach dem Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt. Zuerst sind diejenigen, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, zum Handeln aufgefordert. Das betrifft die grauen und rosafarbenen Papierdokumente.

Auch die Kartenführerscheine, die vom 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Umtausch betroffen. Auch hier gilt eine Staffelung nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins (Ziffer 4 a).

Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen schon den neuen Vorgaben und müssen nur dann erneuert werden, wenn die Gültigkeit abläuft. Diese ist auf dem Dokument unter Ziffer 4b aufgedruckt.

 

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. In Lahnstein ist das beim städtischen Service-Center in der Westallee möglich. Patrick Reiss fasst die Eckpunkte zusammen: „Wer den Führerschein umtauschen möchte, muss persönlich vorbeikommen und seinen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto mitbringen. Der Umtausch kostet 24 Euro, die Bearbeitungszeit dauert etwa 3-4 Wochen. Wir empfehlen, frühzeitig zu kommen und nicht bis zum letzten Tag der Umtauschfrist zu warten.“

 

Stammt der Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes, muss man sich eine Karteikartenabschrift von der Stelle besorgen, die das Dokument ausgestellt hat. Die lässt sich per Post, telefonisch und häufig auch online beantragen.

 

Beim Umtausch von Alt gegen Neu ist keine Prüfung erforderlich und es geht auch keine der bisherigen Fahrberechtigungen verloren.

 

 

Geburtsjahr

des Führerscheininhabers

grauer / rosa Führerschein

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Ausstellungsjahr der Karte ältere Karte

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033