Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46.2 Rheinquartier Süd stand im Fokus

Lahnstein. Pandemiebedingt tagte am 18. Mai 2021 erstmals auch der Fachbereichsausschuss 1 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dornbusch in Form einer Videokonferenz. Interessierte Bürger*innen hatten die Möglichkeit, die Sitzung per Live-Stream im Internet verfolgen.

Im Fokus stand der Bebauungsplan Nr. 46.2 – Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Süd. Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofgeländes wurde bauplanungsmäßig in verschiedene Teilbereiche gegliedert und entsprechende Aufstellungsbeschlüsse bereits im Jahr 2015 gefasst. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde anschließend eingeleitet und der Plan für das Teilgebiet Süd noch einmal in die Ziffern 1 und 2 unterteilt. Nun steht wegen konkreter Überlegungen eines dort ansässigen Unternehmens die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 46.2 an.

Der Fachbereichsausschuss 1 fasste einstimmig den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplanes anzuerkennen und die Verwaltung zu beauftragen, diesen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, von der Auslegung zu benachrichtigen.

Die endgültige Beschlussfassung ist dem Stadtrat vorbehalten, der sich in seiner Sitzung am 20. Mai der Empfehlung des Fachbereichsausschusses 1 anschloss.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehende Sitzungstermine finden sich auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de in der Rubrik Verwaltung, Rat und Gremien.