Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen am 01. November (Allerheiligen) von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr untersagt sind.
Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Allerheiligentag von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr verboten.
Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Allerheiligentag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesem Tag ausgeschaltet sein.
Das Ordnungsamt behält sich vor, etwaige Kontrollen durchzuführen.