Unkel (ots) – Ein Mieter eines Gasthauses hat entgegen der vertraglichen Vereinbarung die letzten Mieten des einjährigen Mietverhältnisses nicht mehr bezahlt und das Mietverhältnis beendet. Ferner hat der amtsbekannte Beschuldigte noch diverse Gartengeräte des Gasthauses entwendet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.