Auch Zahlung ist über QR-Code möglich

 

Lahnstein. Wer kennt es nicht: Man will nur kurz etwas erledigen, stellt sein Auto ohne Parkschein ab, kommt zurück und es klemmt ein weißes Zettelchen hinter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe: ein Strafzettel.

Man hat in diesem Falle das Recht auf eine Anhörung – und die lässt sich bei der Stadtverwaltung Lahnstein in Kooperation mit der Firma Wagner AG als Betreiberin des Bußgeldverfahrens Eurowig auch online gestalten.

Was ist das Neue am Anhörung-Online-Verfahren?! Bislang konnten sich Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungswidrigkeiten nur schriftlich mittels des Anhörungsbogens äußern. Nun ist eine Erwiderung per Online-Verfahren möglich, denn auf dem Anhörungsbogen ist mittlerweile ein verfahrensbezogener QR-Login-Code aufgedruckt. Mit dem erhält man Zugang zum Anhörung-Online-Portal, auf dem die Stellungnahme erfolgen kann und der Verstoß und die gefertigten Bilder eingesehen werden können.

„Durch die Online-Anhörung wird die Stadtverwaltung Lahnstein wieder ein Stück digitaler. Sie beschleunigt die Abläufe und die Vorgänge sind für alle Beteiligten transparenter“, bilanziert Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert. Der Service der Online-Anhörung ist gebührenfrei und erspart die bei einer schriftlichen Antwort anfallenden Portokosten. Durch eine SSL-Verschlüsselung wird gewährleistet, dass die eingegebenen Daten sicher übertragen werden. Es werden keine persönlichen Daten vor bzw. nach dem Logout gespeichert. Der ausgefüllte Anhörbogen wird direkt an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet.

Akzeptiert man die Ordnungswidrigkeit, ist im Portal auch die direkte Übernahme der Zahldaten fürs Online-Banking mittels weiteren QR-Codes möglich.

Auch auf den „Knöllchen“ ist ein QR-Code für das Zahlverfahren abgedruckt.

Bildunterzeilen: Das Verwarngeld kann über den QR-Code auf dem Knöllchen sofort online beglichen werden. (Foto: Pedro Hillen / Stadtverwaltung Lahnstein)