Koblenz/Ahrweiler (ots) – Die Unwetterkatastrophe vom 14.07.2021 hat im

Landkreis Ahrweiler mittlerweile 132 Todesopfer gefordert, 149 Personen werden

noch im Status “vermisst” bearbeitet. Die Anzahl der Verletzten im Rahmen der

Flutwelle steigt auf 766.

 

Die umfangreichen Such- und Rettungsmaßnahmen der Einsatzkräfte sind rund um die

Uhr im Gange, ebenso wie die Aufräumarbeiten und der schrittweise Wiederaufbau

der Infrastruktur im Krisengebiet. Die Polizei ist dabei weiterhin mit starker

Kräftepräsenz als Ansprechpartner Tag und Nacht vor Ort erreichbar. Zusätzlich

sind Hubschrauber im Einsatz, die die Bevölkerung in den schwer zugänglichen

Teilen des Katastrophengebiets mit lebensnotwendigen Hilfsgütern, Lebensmitteln

und Medikamenten versorgt und Einsatzkräfte zur Unterstützung in diese Regionen

verbringt.

 

Neben den Einsatzfahrzeugen sind nun vermehrt große Gerätschaften wie Traktoren,

Müll- und Baufahrzeuge oder beladene Lkw im Einsatz. Durch die Brückensperrungen

kommt es auf den wenigen noch befahrbaren Zufahrtswegen zu

Verkehrsbehinderungen. Auch das nach wie vor hohe Verkehrsaufkommen von Pkw

privater Helfer sorgt an vielen Stellen des Krisengebiets für Rückstaus und

Zeitverzögerungen bei der Anreise sowie zu zugeparkten Straßen im Gebiet selbst.

 

Die Verkehrsmaßnahmen der Polizeikräfte in den einzelnen Ortschaften orientieren

sich dabei an der aktuellen Verkehrslage. Kurzfristige Straßensperrungen können

daher nicht ausgeschlossen werden. Private Helfer werden eindringlich gebeten,

auf Shuttle-Services oder Fahrgemeinschaften zurückzugreifen. Bitte beachten

Sie, dass es sich bei den Shuttle-Bussen um keine polizeilich koordinierten

Maßnahmen handelt. Wir begrüßen die Einrichtung der Angebote jedoch

ausdrücklich.

 

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Einsatzlage nicht möglich ist,

die Verkehrsbehinderungen komplett zu unterbinden. Nicht jeder Rückstau ist

jedoch gleich ein Grund, ein Verkehrschaos zu melden.

 

Zudem möchten wir weiterhin darauf hinweisen, dass die Rettungswege für

Rettungskräfte freigehalten werden müssen. Wer das Gebiet nicht zwingend

aufsuchen muss, sollte weiträumige Umleitungen befahren.