KfW öffnet neuen Fördertopf ab 27. Februar – Landrat Hallerbach: große Entlastung bei Umstellung auf erneuerbare Energieerzeuger

Kreis Neuwied. Nach der Haushaltssperre und den Debatten um das Sondervermögen des „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes, sind ab dem 27. Februar 2024 wieder großzügige Förderungen für den Heizungstausch im Eigenheim möglich. Bis zu 23.500 Euro können hier für Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstofffähige Heizungen, sowie den Anschluss an ein Gebäudenetz oder ein Wärmenetz bezuschusst werden.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls ein oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Zu letzterem zählt etwa der Effizienzbonus von 5 Prozent, wenn die neue Wärmepumpe die Wärmeenergie aus dem Wasser, dem Erdreich oder dem Abwasser gewinnt. Einen weiteren Klimageschwindigkeitsbonus gibt es, wenn die mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, oder eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung fachgerecht demontiert- und entsorgt werden.

Für Menschen mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro im Jahr gibt es nochmal 30 Prozent Einkommensbonus dazu, was wiederum für viele Rentner und Alleinstehende mit selbst genutztem Wohnraum attraktiv sein sollte.

„Konkret könnte sich eine Fördermaßnahme beispielsweise wie folgt ausgestalten: Der Austausch der alten Ölheizung und Umbau bringt bis zu 30.000,- Euro förderfähige Kosten, dann erhält der Antragssteller 70 Prozent, also 21.000 Euro, plus einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro von der KfW zurück“, erklärt Klimaschutzmanagerin Janine Sieben. „Die Restkosten für den Heizungstausch belaufen sich hier also auf 6.500 Euro“.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist schon seit Jahrzehnten mit der Abwicklung von Zuschüssen zu energetischen Sanierungen, Effizienzmaßnahmen und Baukredite erprobt und für ihre Förderungen eine begehrte Adresse. So begehrt, dass einige Fördertöpfe kurz nach ihrer Eröffnung leergefegt waren.

Die erste Phase richtet sich nun an Privatpersonen, im zweiten Schritt ab Mai soll diese Förderung auch Besitzern von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften zur Verfügung stehen. Ab August könnten auch Vermieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern Anträge stellen.

Den Antrag über Experten oder einem Fachbetrieb einzureichen ist nicht nur ratsam, sondern dabei unumgänglich. Der sinnvolle Einsatz der Wärmeerzeugung, passend zum Gebäude, muss selbstverständlich geprüft werden. Ist das geschehen, kann schon jetzt ein Liefer- und Leistungsvertrag aufgesetzt werden, solange mit dem Installateur vereinbart ist, dass der Kauf erst in Kraft tritt, wenn die KfW eine Förderzusage erteilt hat.

„Gerade für unsere ältere Generation und Menschen mit Monatseinkommen unter 3.333,-€ ist das eine große Entlastung bei der Umstellung auf erneuerbare Energieerzeuger“, merkt Landrat Achim Hallerbach an. „Hinzu kommt die Entlastung durch den geringeren Verbrauch der neuen Heiztechnik.“

Wer prüfen möchten, ob die eigene Heizung die Voraussetzungen erfüllt, kann heute schon auf der Homepage der KfW unter der Programmnummer 458 einen Vorab-Check durchführen. Ergänzend zu diesem Zuschuss ist es über die Programmnummer 358 möglich, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zu beantragen, um eventuelle Restkosten zu decken.

Für eine erste Orientierung kann gern die kostenlose Energieberatung der Kreisverwaltung genutzt werden. Für die Vereinbarung telefonischer und persönliche Termine gilt folgende Rufnummer: 0800/60 75 600.