Die Verordnung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist zum 05.12.2023 in Kraft getreten. Alle zum Stichtag 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch bis zum 04.03.2025 fort, insofern eine melderechtliche Anmeldung in Deutschland vorliegt.
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Sollte dies in Einzelfällen notwendig sein, so werden die Personen entsprechend informiert.
Die üblichen Leistungsbehörden, für deren Entscheidungen das Aufenthaltsrecht relevant ist, sind über die Fortgeltung der Aufenthaltsrechte informiert.