Wer trägt den Schaden nach einem Phishing-Angriff, einem fehlerhaften SCHUFA-Eintrag oder einer strittigen Coronahilfe-Rückforderung – die Bank, die Auskunftei, die Behörde oder Sie selbst? Antworten darauf gibt die über https://ra-araujo-kurth.de/ erreichbare Kanzlei Dr. Araujo Kurth, die einen Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht hat. Ein gefälschter Anruf der vermeintlichen Bank, eine SMS mit dem Hinweis auf eine angeblich gesperrte Karte, ein Klick zu viel – und plötzlich sind mehrere tausend Euro vom Konto verschwunden. Solche Fälle treten bundesweit auf und betreffen Bankkunden in vielen Regionen Deutschlands.
Warum Bankrecht im Alltag immer wichtiger wird
Onlinebanking, Echtzeit-Überweisungen, App-basierte Freigaben und automatisierte Bonitätsbewertungen prägen heute den Umgang mit dem eigenen Geld. Das macht den Alltag bequem, schafft aber auch neue Konfliktfelder zwischen Ihnen und Ihrer Bank.
Drei Themenkomplexe tauchen in der anwaltlichen Praxis besonders häufig auf: Phishing- und Onlinebanking-Betrug, fehlerhafte oder veraltete SCHUFA-Einträge sowie Streitigkeiten rund um Geldanlagen und Coronahilfe-Rückforderungen. Allen gemeinsam ist, dass Betroffene zunächst kaum einschätzen können, welche Rechte sie haben und wie hoch die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung mit Bank oder Auskunftei sind.
Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A. hat seine Kanzlei auf diese Schnittstelle ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Araujo Kurth liegt auf Bank- und Kapitalmarktrecht, ergänzt um angrenzende Felder wie Arbeits-, Vertrags- und Zivilrecht.
Phishing und Onlinebanking-Betrug: Wer haftet wirklich?
Beim Phishing geben sich Täter als Mitarbeitende der Hausbank, eines Zahlungsdienstleisters oder einer Behörde aus. Per Mail, SMS oder Anruf wird Druck aufgebaut, etwa mit dem Hinweis, das Konto sei gesperrt oder eine verdächtige Überweisung müsse bestätigt werden. Geben Sie daraufhin TANs frei oder bestätigen Sie eine Push-Benachrichtigung in der Banking-App, ist das Geld oft innerhalb kürzester Zeit weg.
Viele Banken berufen sich in solchen Fällen auf eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden und lehnen eine Erstattung ab. Die rechtliche Lage ist allerdings differenzierter: Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kann die Bank verpflichtet sein, den Betrag zu erstatten, sofern Sie die Sicherheitsmerkmale nicht grob fahrlässig preisgegeben haben. Wann genau eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls – und genau hier setzt die anwaltliche Arbeit der Kanzlei Dr. Araujo Kurth an. Ein pauschales Erfolgsversprechen wäre unseriös, doch die Erfahrung zeigt: Viele Betroffene geben zu früh auf, weil sie die rechtliche Argumentation der Bank nicht prüfen lassen.
SCHUFA-Einträge: Wenn ein falscher Eintrag das Leben blockiert
Ein zweites Feld, in dem die Kanzlei Dr. Araujo Kurth tätig ist, betrifft die SCHUFA und vergleichbare Auskunfteien. Ein negativer Eintrag kann den Abschluss eines Mietvertrags verhindern, den Wechsel des Mobilfunkanbieters erschweren oder zur Kündigung von Bankkonten führen. Besonders ärgerlich wird es, wenn Einträge sachlich falsch sind, längst erledigte Forderungen weitergeführt werden oder die Voraussetzungen für eine Speicherung nie vorlagen.
Als Betroffener haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Löschung. Auch Schadensersatzansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung kommen in Betracht, wenn durch einen rechtswidrigen Eintrag konkrete Nachteile entstanden sind. Ihr Wohnort spielt für die rechtliche Auseinandersetzung in der Regel eine untergeordnete Rolle, der Sitz der jeweiligen Bank oder Auskunftei dagegen kann für Zuständigkeitsfragen relevant sein.
Anleger- und Verbraucherschutz: Vom Festgeld bis zur Coronahilfe
Die klassische Geldanlage bleibt ein konfliktträchtiges Feld. Falsch dargestellte Risiken bei strukturierten Produkten, unzureichende Aufklärung bei Schiffs- oder Immobilienfonds, fragwürdige Vermittlungen über soziale Netzwerke: Die Liste der Streitpunkte ist lang. Hinzu kommt ein Thema, das viele Selbstständige und Kleinunternehmen direkt betrifft – Rückforderungen von Coronahilfen.
Bewilligungsstellen prüfen, ob die ausgezahlten Hilfen zweckgerecht verwendet wurden. Viele Empfänger erhalten Aufforderungen, Teilbeträge oder vollständige Summen zurückzuzahlen. Eine fundierte rechtliche Prüfung kann dazu führen, dass Rückforderungen reduziert oder abgewehrt werden. Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth bündelt dazu Erfahrungen aus Bankrecht, Verwaltungsverfahren und Vertragsrecht – ein Mix, der für betroffene Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage relevant sein kann.
Was die Kanzlei Dr. Araujo Kurth in der Mandatsarbeit auszeichnet
Auf der Website betont Dr. Araujo Kurth einen klaren Anspruch: persönliche Betreuung von der Mandatsübernahme bis zur Mandatsbeendigung, transparente Information über Schritte und Kosten sowie eine bewusst schnelle Reaktionszeit. Das ist in einem Feld, in dem Fristen oft kurz sind und Banken in der Kommunikation behäbig wirken, kein nebensächliches Detail.
Für Sie als Mandant heißt das konkret: Sie sprechen in der Regel direkt mit dem Anwalt, nicht mit einer wechselnden Reihe von Sachbearbeitern. Gerade bei sensiblen Themen wie Vermögensschäden, Datenschutzverstößen oder existenzgefährdenden Rückforderungen ist diese Form der Beratung für viele wichtiger als ein bekannter Kanzleiname.
Wann sich der Gang zur Kanzlei Dr. Araujo Kurth lohnt
Nicht jeder Streit mit der Bank ist ein Fall für ein Gericht. Manchmal reicht ein gut formuliertes Schreiben, manchmal hilft eine sachliche Beschwerde bei der Ombudsstelle. Eine spezialisierte Kanzlei einzuschalten, ist insbesondere dann sinnvoll, wenn folgende Konstellationen vorliegen:
- Eine Bank lehnt nach einem Phishing- oder Betrugsvorfall die Erstattung ab und beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit.
- Ein SCHUFA-Eintrag verhindert Verträge oder Konten, obwohl die zugrunde liegende Forderung bestritten oder bereits beglichen ist.
- Anlageprodukte wurden ohne ausreichende Risikoaufklärung vermittelt, oder Provisionen wurden nicht offengelegt.
- Behörden verlangen Coronahilfen ganz oder teilweise zurück, und die Berechnung der Rückforderung wirkt undurchsichtig.
- Arbeits- oder vertragsrechtliche Streitigkeiten überschneiden sich mit finanziellen Themen, etwa bei Abfindungen, Provisionen oder Darlehen.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie die Kanzlei Dr. Araujo Kurth über die zentralen Kontaktwege der Website erreichen. Eine erste Einschätzung ersetzt zwar keine vollständige rechtliche Prüfung, kann Ihnen aber rasch zeigen, ob sich der Aufwand lohnt – und vor allem, welche Fristen jetzt zählen. In einem Feld, in dem Banken und Behörden mit eingespielten Routinen arbeiten, ist diese fachliche Übersetzung oft der entscheidende Schritt, um wieder auf Augenhöhe zu verhandeln.







