Es ist natürlich gerade jetzt in den Wochen und Monaten des Sommers ein Thema. Und auch Oberbürgermeister Jan Einig wird in seinen Sprechstunden in den Neuwieder Stadtteilen regelmäßig danach gefragt: Zu welchen Zeiten darf mein Nachbar mit Lärm erzeugenden Geräten wie zum Beispiel dem Rasenmäher in seinem Garten arbeiten? Die Antwort ist im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt.

 

Danach dürfen Privatpersonen in Wohngebieten an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 20 und 7 Uhr keine Geräte wie etwa Rasenmäher nutzen, teilt das Ordnungsamt mit. An Sonn- und Feiertagen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, seinen Rasen zu mähen. Besonders laute Geräte wie etwa Laubbläser dürfen werktags zudem zwischen 7 und 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

 

Für gewerbliche Nutzungen oder bei Arbeiten im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gilt die Mittagspause-Regelung übrigens nicht.

 

Bei Verstößen gegen das Gesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann. Im Sinne einer guten Nachbarschaft empfiehlt es sich aber vielleicht doch, zunächst das Gespräch zu suchen, bevor man Anzeige erstattet.