Lahnstein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Demnach ist es Radfahrern grundsätzlich nicht gestattet, in Einbahnstraßen entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung zu fahren. Dieses Verhalten wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel – auch in Lahnstein. So sind die Einbahnstraßen Hochstraße und Westallee speziell für Radfahrer mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ gekennzeichnet, was bedeutet, dass Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen.

Diese Regelung soll die Mobilität von Radfahrern in der Stadt verbessern und sicherstellen, dass sie effizient und zügig ihre Ziele erreichen können.

Um eine Einbahnstraße für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freizugeben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine ausreichende Fahrbahnbreite.

Die Einhaltung dieser Regeln und eine gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Vorschriften halten, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere und riskieren zudem Bußgelder.

Es ist daher im Interesse aller, sich an diese Regeln zu halten und aufmerksam am Straßenverkehr teilzunehmen.