Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Bedeutung der Ernährungssicherung als zentrale Funktion der Landwirtschaft schlagartig in den Blickpunkt gerückt. Hierauf macht die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt angesichts der drastischen Folgen für den Weltgetreidehandel und die drohenden Versorgungsprobleme im Mittleren Osten und in Nordafrika aufmerksam. Sie will sich für eine ausgewogene europäische Agrarpolitik einsetzen.

„Putins Krieg tötet und verletzt Menschen. Er vertreibt sie aus ihrer Heimat. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft rührt und beeindruckt mich. Doch wir dürfen eine weniger sichtbare humanitäre Bedrohung nicht außer Acht lassen: Wegen des Kriegs und der Sperrung der Schwarzmeerregion droht eine Lebensmittelkrise in großen Teilen Afrikas“, sagte Ministerin Schmitt. „In der aktuellen Lage wird einmal mehr klar: Ohne Landwirtschaft, keine Nahrungsmittel.“ Schmitt möchte sich auf der kommenden Frühjahrs-Agrarministerkonferenz deshalb für eine „austarierte und verantwortungsvolle Agrarpolitik einsetzen“.

Die grundlegende Ausrichtung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027) der Europäischen Union unter dem zentralen Motto „Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft“ sei richtig, um den wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht zu werden: der Bewältigung des Klimawandels, dem Erhalt der Biodiversität sowie den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl. „Wir sind uns alle einig, dass wir für diese großen Themen tragfähige, zukunftsfeste und nachhaltige Lösungen finden müssen. Als europäische Wertegemeinschaft sind wir aber auch verpflichtet, auf die drohende Lebensmittelkrise zu reagieren“, sagte Schmitt. Man müsse das eine tun, ohne das andere zu lassen: „Leitlinie der Agrarpolitik sollte daher die Maßgabe sein, bestimmte Maßnahmen zu verschieben und zeitlich versetzt anzuwenden, ohne den Reformpfad der GAP zu verlassen. Es darf keinesfalls eine Krise gegen eine andere Herausforderung oder Notlage ausgespielt werden.“

So könne beispielsweise die Ackerflächenstilllegung der GAP ab 2023 vorübergehend ausgesetzt, die Fruchtfolgevorgaben praxisbezogen flexibilisiert und für den Anbau ertragreicher Kulturen freigegeben oder auch kurzfristig die ökologischen Vorrangflächen zur Nutzung mit Eiweißpflanzen mit zulässigem Pflanzenschutz freigeben werden. Dass die EU-Kommission angekündigt hat, diesbezüglich in konkrete Prüfungen einzusteigen, begrüße sie ausdrücklich, erklärte Schmitt.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz