Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes ausdrücklich. Die Initiative der regierungstragenden Fraktionen sei die richtige Maßnahme, um die kommunalen Verwaltungen im komplexen Wiederaufbauprozess nach der Flutkatastrophe zu entlasten.

 

„Wir müssen Prozesse vereinfachen und beschleunigen, um handlungsfähig zu sein. Deshalb habe ich schon kurz nach der Katastrophe das Vergaberecht vereinfacht“, sagte Schmitt. Der neue Gesetzentwurf, der im rheinland-pfälzischen Landtag am heutigen Mittwoch beraten wurde, sei die konsequente Fortsetzung dieses Weges. „In Anbetracht der schieren Masse der anstehenden Vergaben, brauchen wir ein Verfahren, das einen schnellen Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur gewährleistet.“.

 

Im sogenannten Unterschwellenbereich, der bei Bauvergaben bis zur Grenze von 5,382 Millionen Euro reicht, wollen die Fraktionen die vergaberechtliche Aufteilung eines Bauprojektes in einzelne Gewerke lockern – bis hin zur Vergabe an einen Generalunternehmer. „Eine Kommune muss derzeit im Regelfall dutzende Ausschreibungen für verschiedene Gewerke auf den Weg bringen, um z. B. eine Kita zu bauen – von den Erdarbeiten über die Statik bis hin zu Malerarbeiten“, veranschaulichte Schmitt die Lage. „Das ist in der aktuellen Situation kaum leistbar.“ Deshalb sei die angedachte Ausnahmeregel im Krisenfall sinnvoll, um insbesondere den überlasteten Kommunen ein weiteres Instrument zur Beschleunigung des Wiederaufbaus an die Hand zu geben.

 

Die Ministerin betonte zugleich, wie wichtig die Arbeit der mittelständischen Handwerksbetriebe gerade beim Wiederaufbau ist: „Unsere Handwerksbetriebe leisten an der Ahr sehr gute, teils aufopferungsvolle Arbeit zumal viele von ihnen auch selbst betroffen sind.“ Nicht zuletzt deshalb hob sie die Klausel hervor, die vorsieht, dass bei Generalunternehmervergaben auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe von den Generalunternehmern einbezogen werden müssen.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz