Grünschnitt von bewohnten Koblenzer Grundstücken kann an der Bürgersteigkante zur Grünschnitt-Abfuhr der Stadt Koblenz, achtmal jährlich in jedem Stadtteil bereitgestellt werden.
Dabei muss jedoch Einiges beachtet werden. Der Grünschnitt darf maximal einen Meter lang, Äste und Stämme dürfen nicht dicker als zehn Zentimeter, die Bündel nicht schwerer als 40 kg sein.
Es dürfen auch keine Plastiksäcke/Plastiktüten von der Rolle für die Abholung von Grünschnitt genutzt werden.
Im Rahmen der Nachhaltigkeit sowie der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter werden sie ab diesem Jahr nicht mehr angenommen.
Der Grünschnitt kann mit Kordel gebündelt, in kunststofffreien Papiersäcken wie z.B. den städtischen Grünschnitt-Papiersäcken (oben offen) verpackt oder in Kartons gefüllt (Deckel offen) am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an den Straßenrand/die Bürgersteigkante gestellt werden. Den Grünschnitt nicht auf Privatgelände oder Grundstücksmauern abstellen.
Grünschnitt in Plastiksäcken, in Big Bags, Regenfässern, Schubkarren kann nicht geladen werden.
Hier die Märztermine 2024 im Überblick:
04.03.2024 – Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe
05.03.2024 – Horchheim, Horchheimer Höhe
06.03.2024 – Niederberg, Ehrenbreitstein
07.03.2024 – Arenberg
08.03.2024 – Immendorf, Stolzenfels
11.03.2024 – Karthause 1
12.03.2024 – Karthause 2
13.03.2024 – Karthause 3
14.03.2024 – Asterstein
15.03.2024 – Arzheim
18.03.2024 – Metternich 2
19.03.2024 – Metternich 1
20.03.2024 – Altstadt, Stadtmitte, Vorstadt
21.03.2024 – Güls 2
22.03.2024 – Güls 1
23.03.2024 – Kesselheim, Bubenheim
25.03.2024 – Wallersheim, Industriegebiet
26.03.2024 – Neuendorf
27.03.2024 – Lützel
28.03.2024 – Goldgrube