Koblenz. Zur Juni-Sitzung des Stadtrates begrüßte Oberbürgermeister David Langner die Ratsmitglieder erstmals wieder in einer Präsenzsitzung in der Rhein-Mosel-Halle.

 

Zunächst unterrichtete der OB über die bevorstehende neue Umfrage im Rahmen des Bürgerpanels. Diese Umfrage, die von der Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung erstmals 2017 durchgeführt wurde, wird sich im September/Oktober erneut an die Teilnehmenden wenden. Als Methode wurde nämlich der Panelansatz gewählt, bei dem die Befragten sich dazu bereit erklären, alle zwei Jahre an der Befragung teilzunehmen. Der Vorteil dieser Methode liegt in der Überprüfung von Einstellungen und Entwicklungen von vergleichbaren Gruppen.

Das Sonderthema in diesem Jahr ist die „Corona-Pandemie“.

 

Der Bau des neuen Koblenzer Hallenbades mit Gastronomie und Sauna wird teurer. Aufgrund von steigenden Baupreisindizes gehen die Fachleute derzeit davon aus, dass die Gesamtkosten für das Projekt, das im dritten Quartal 2023 fertiggestellt werden soll, von bisher 34.5 auf 37 Mio. Euro steigen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Kostensteigerung und wies die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke an, die nötigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz stammt in seiner Grundstruktur aus den Jahren 1982/83 und ist somit fast 40 Jahre alt. Bislang wurden mehr als 50 Änderungen an einzelnen Teilflächen vorgenommen und an aktuelle Planungserfordernisse angepasst. Für eine neue Gesamtfortschreibung gibt es eine ganze Reihe von Gründen, wie geänderte Rechtsgrundlagen, grundlegend geänderte Vorgaben der Regional- und Landesplanung und nicht zuletzt der im Jahr 2007 neu aufgestellte und 2018 fortgeschriebene Landschaftsplan der Stadt Koblenz.

Im Jahr 2020 wurde den Ortsbeiräten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität ein erster Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Die beschlossenen Änderungsanträge wurden von der Verwaltung eingearbeitet. Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrates zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Koblenz startet nun das offizielle Verfahren nach dem Baugesetzbuch mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.

 

Die Radverkehrsachse Beatusstraße ist als Hauptroute festgesetzt. Der vorhandene Radweg weist mehrere Defizite aus, die mit einer Planung aus dem Jahr 2019 beseitigt werden sollten. Nun wurden kurzfristig Tiefbauarbeiten auf der südlichen Seite der Beatusstraße vorgenommen, die über weite Strecken genau auf der Trennlinie von Geh- und Radweg vorgenommen werden.

Daher wurde im Tiefbauamt eine geänderte Planung vorgelegt, die deutlich kostengünstiger eine regelkonforme und komfortable Radverkehrsführung ermöglicht.

Stadtauswärts wird eine durchgängige Radverkehrsführung auf einem Radschutzstreifen erreicht. Stadteinwärts wird auf jeweils langen Abschnitten zwischen zwei Radverkehrsanlagen – Schutzstreifen oder gemeinsamer Geh- und Radweg – gewechselt. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist mindestens 3,25 m breit mit einem zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zu den Längsparkständen.

Die Baukosten belaufen sich für diese Planungsvariante auf rund 2,4 Mio. Euro und die Verwaltung beabsichtigt, Fördermittel zu akquirieren.

Der Vorlage stimmte der Rat einstimmig zu.

 

Im vergangenen September hat der Stadtrat die Fortführung des Projektes Festungsstadt Koblenz bei einer Förderung durch den Bund in Höhe von 90% beschlossen. Im März dieses Jahres erhielt die Stadt das Signal, dass der Bund für die nächste Förderperiode 5 Mio. Euro zur Verfügung stellt, mithin die erhofften 90 %.

Somit konnte der Rat in der Juni-Sitzung das Realisierungskonzept des zweiten Abschnitts „Festungsstadt Koblenz“ mit einem Gesamtbudget von 5,74 Mio. Euro einstimmig beschließen.

 

Die Stadt Koblenz bekommt eine Baumschutzsatzung. Das Leistungspotenzial von Bäumen lässt sich schlagwortartig mit positiven Auswirkungen auf Temperatur, Sauerstoff, Lärmeinflüsse sowie Stadtgrün und Stadtbild beschreiben. Wegen dieser Wohlfahrtswirkungen und unter Berücksichtigung des Klimaschutzes wird eine Baumschutzsatzung für Koblenz als sinnvoll erachtet. Der Stadtrat stimmte der Vorlage mehrheitlich zu.

Die Satzung gilt nur für nicht wirtschaftlich genutzte Bäume im gesamten Stadtgebiet, die einen Stammumfang von 80 cm aufweisen. Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, einen solchen Baum zu fällen, dann muss ein Ersatz gepflanzt werden oder eine Ersatzzahlung geleistet werden.

 

Ferner beschäftige sich der Stadtrat noch mit 11 Anträgen und 4 Anfrage aus seinen Reihen.

 

Außerdem gab es noch eine nichtöffentliche Sitzung, die vier Tagesordnungspunkte umfasste.