(Koblenz: 07.09.2021) Bei der Abteilung Wahlen des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Koblenz sind insbesondere in dieser und der vergangene Woche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich auf dem Postweg verspätet oder gar nicht zugestellter Briefwahlunterlagen eingegangen. Im Gesamten geht es aktuell um rund 90 bis 100 Betroffene.

 

Die Abteilung Wahlen, welche alleine in den ersten zwei Wochen 32.000 Briefwahlunterlagen ausstellte, hat zur Prüfung der auf dem Postweg nicht zugestellten Briefwahlunterlagen bereits Ende vergangener Woche unmittelbaren Kontakt zur Deutschen Post AG aufgenommen. Auch der Landeswahlleiter ist informiert.

 

Der Ablauf bei nicht zugestellten Briefwahlunterlagen ist folgender:

 

Die nicht zugestellten Briefwahlunterlagen müssen für ungültig erklärt werden und neue Unterlagen werden ausgestellt. Hierfür muss die Wählerin oder der Wähler eine eidesstattliche Versicherung ableisten, die grundsätzlich im Briefwahlbüro zu erfolgen hat. Aus Vereinfachungsgründen hat die Abteilung Wahlen das Prozedere insoweit geändert, dass die betroffenen Wählerinnen und Wähler die eidesstattliche Versicherung zuhause ausfüllen und an die Stadt Koblenz senden können. Der Weg ins Briefwahlbüro entfällt insoweit. Lediglich wenn es dringende terminliche Notwendigkeiten für die betroffenen Wählerinnen und Wähler gibt und daher der Postweg ausscheidet, ist eine persönliche Vorsprache notwendig und erforderlich (z.B. Urlaubsreise am Folgetag).

 

Dadurch, dass nachweislich nicht zugestellte Briefwahlunterlagen für ungültig erklärt werden, ist eine Wahlmanipulation ausgeschlossen. Hingewiesen sei darauf, dass Wählerinnen und Wähler, welche Briefwahlunterlagen beantragen, automatisch zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe für das Wählen in einem Wahllokal gesperrt werden. Die Abteilung Wahlen bittet daher um Mitteilung, wenn angeforderte Briefwahlunterlagen nicht bei Wählerinnen und Wählern eintreffen. Die Abteilung Wahlen wird dann sicherstellen, dass alle Wählerinnen und Wähler, die sich melden entsprechend unkompliziert und zeitnah Ersatz erhalten, damit sie ihrem Wahlrecht nachkommen können. So fährt die Abteilung Wahlen in Einzelfällen sogar zu den Betroffenen um die Unterlagen neu zuzustellen.

 

Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Abteilung Wahlen, sowie weitere Informationen zu Wahlen finden sich unter https://wahlen.koblenz.de.