Am kommenden Sonntag (26.09.2021) findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in den 78 Stimmbezirken der Stadt Koblenz statt. Zur Bundestagswahl sind über 82.000 Koblenzerinnen und Koblenzer wahlberechtigt.

 

Briefwahl

Bis zum 17.09.2021 wurden bereits 40.000 Briefwahlunterlagen an die Koblenzerinnen und Koblenzer ausgestellt.

Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen besteht noch bis Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nähere Infos zur Beantragung der Briefwahl gibt es auf www.wahlen.koblenz.de.

 

Fälle plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende Nach dem 24.09. erfolgt die Ausstellung von Briefwahlunterlagen nur noch in Fällen plötzlicher Krankheit. In einem solchen Fall ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag 15:00 Uhr möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Stabsstelle Wahlen unter 0261 129-4630.

 

Umgang bei nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen oder Briefwahlunterlagen Wahlbenachrichtigungen Sollten Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann durch die Stabsstelle Wahlen eine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden. Betroffene wenden sich telefonisch unter 0261 129 4630 oder per Mail briefwahl@stadt.koblenz.de an die Stabsstelle Wahlen.

Hinweis:

Bei der Wahlbenachrichtigung handelt es sich nicht um einen Wahlberechtigungsnachweis. Um am Wahlsonntag in seinem Wahllokal wählen können reicht es aus, sich gegenüber dem Wahlvorstand per Lichtbilddokument (Personalausweis/ Reisepass etc.) ausweisen. Wahlvorstände werden keine Wahlberechtigten abweisen, die keine Wahlbenachrichtigung haben! Es ist jedoch wichtig, in dem Wahllokal wählen zu gehen, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Bei Unklarheiten können sich Wahlberechtigte ebenfalls an die Wahlabteilung wenden, die auch am Wahlsonntag telefonisch erreichbar ist.

Briefwahlunterlagen:

Wer einen Briefwahlantrag gestellt und noch keine Unterlagen erhalten hat, setzt sich bitte mit dem Briefwahlbüro der Stadt Koblenz unter 0261 129 4630 oder per Email unter briefwahl@stadt.koblenz.de in Verbindung. Gegen Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung werden dann Ersatzunterlagen ausgestellt. Das Briefwahlbüro wird in einem solchen Fall die Ersatzunterlagen mit höchster Priorität rechtzeitig ausstellen. Briefwahlunterlagen (auch Ersatzunterlagen) können noch bis zum 24.09.2021, 18:00 Uhr ausgestellt werden. Die vorher ausgefertigten und nicht zugestellten Briefwahlunterlagen werden im System für ungültig erklärt.

Eine doppelte Stimmabgabe wird dadurch ausgeschlossen. Rücksendung der roten Wahlbriefe Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen müssen diese wieder ausgefüllt an das Wahlamt zurückgesandt werden. Die roten Wahlbriefe können unfrankiert in jeden Briefkasten im Bundesgebiet eingeworfen werden. Es ist die Aufgabe der Wählenden sicherzustellen, dass der Wahlbrief so rechtzeitig auf den Postweg gegeben wird, dass dieser rechtzeitig bis zur Ergebnisermittlung am Wahlsonntag ankommt. Die Wahlbriefe können auch persönlich in den „Wahlbriefkasten“ des Ordnungsamtes, Ludwig-Erhard-Str. 2, 56073 Koblenz oder in jeden anderen Briefkasten der Stadtverwaltung Koblenz eingeworfen werden. Am Wahlsonntag müssen die Wahlbriefe unmittelbar in der Rhein-Mosel-Halle (Durchführung der zentralen Briefwahlauszählung) abgegeben werden. Präsentation der Ergebnisse Die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl für den Wahlkreis 199 (Koblenz und Umgebung) können sowohl auf der Webseite des Landeswahlleiters und auf der Internetseite der Stadt Koblenz (www.wahlen.koblenz.de) ab 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Ergebnisermittlung in den Stimmbezirken und bei der zentralen Briefwahlauszählung (Rhein-Mosel-Halle) ist für jedermann öffentlich zugänglich.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros sind für Rückfragen unter der Telefonnummer 0261-129 4630 erreichbar. Weitere Informationen rund um die Wahlen können über www.wahlen.koblenz.de abgerufen werden.