Koblenz (ots) – Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen
Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz durchsuchen seit heute Morgen
unter Leitung der Kriminaldirektion Koblenz polizeiliche Einsatzkräfte aufgrund
richterlicher Beschlusslage sechs Objekte in Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitglieder des Hells Angels Charters
Siegen, welche im Frühjahr 2022 ihr Clubhaus und somit den Vereinssitz von
Siegen/NRW nach Westerburg/RLP verlegt hatten.

Die Beschuldigten hatten trotz des sogenannten Kuttentrageverbots, welches auch
die Kennzeichen umfasst, ihre Vereinsabzeichen öffentlich gezeigt. Im Jahr 2017
war das Vereinsgesetz verschärft worden. Mitgliedern bestimmter Rockerclubs,
u.a. der Hells Angels, wurde das Tragen ihrer Vereinszeichen an ihren Westen
(“Kutten”) in der Öffentlichkeit untersagt.

In der Vergangenheit zeigten Erkenntnisse aus anderen Ermittlungen, dass es bei
verschiedenen Rockerclubs auch Mitglieder gibt, die in die Organisierte
Kriminalität verstrickt sind.