Nach Fertigstellung der Korrosionsschutz- und Geländerarbeiten im 1. Bauabschnitt am Überbau der Fußgängerbrücke Moselring, werden die Stand- und Hängegerüste ab Montag, 26. Februar, ab- und für den 2. Bauabschnitt aufgebaut.
Die Auf- und Abbauarbeiten der Gerüste können leider nur mit Eingriff in den Verkehr durchgeführt werden. Um den öffentlichen Verkehr tagsüber nicht einzuschränken werden diese Arbeiten daher in den verkehrsarmen Zeiten zwischen 21 und 6 Uhr am Folgetag ausgeführt.
Für die Abbauarbeiten werden folgende Straßen gesperrt und entsprechende Umleitungsstrecken ausgeschildert:
Sperrung Cusanusstrasse vom 27. Februar auf 28. und 28. auf 29. Februar jeweils zwischen 21 und 6.00 am Folgetag.
Sperrung der B49, unterhalb der Fußgängerbrücke am Moselring, von Bonn kommend in Fahrtrichtung Fridrich-Ebert-Ring jeweils in den Nächten vom 4. März bis 8. März zwischen 21 und 6 Uhr am Folgetag.
Einzug des rechten Fahrstreifens auf der B9 im Trog, unterhalb der Fußgängerbrücke Moselring, von Boppard kommend in Fahrtrichtung Bonn jeweils in den Nächten vom 4. März bis 8. März zwischen 21 und 6 Uhr am Folgetag.
Einzug des linken Fahrstreifens auf der B49, unterhalb der Fußgängerbrücke Moselring, vom Fridrich-Ebert-Ring kommend in Fahrtrichtung B9 und B49 Dieblich am 6. März auf 7. März zwischen 21 und 6 Uhr am Folgetag.
Im Rahmen dieser Arbeiten wird auf der B49 zwischen der Bahnbrücke und Fußgängerbrücke Moselring von Fridrich-Ebert-Ring kommend in Fahrtrichtung B9 und B49 Dieblich eine Baustelleneinrichtung hergerichtet.
Das Tiefbauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese nicht vermeidbaren Behinderungen und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
Bildunterzeile: Derzeit sind Stand- und Hängegerüste auf dem Fußgängerüberflieger aufgebaut. Zum dortigen Bereich haben Fußgänger keinen Zutritt. Foto: Stadt Koblenz/ Thomas Knaak