Bearbeitungsstau im Bundesamt für Justiz

 Lahnstein. Derzeit kommt es bei der Beantragung von Führungszeugnissen zu verlängerten Wartezeiten bis zum Erhalt des Dokuments. Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die in der zuständigen Meldebehörde vor Ort beantragt und vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt wird. Sie bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Auch im Service-Center der Stadt Lahnstein wird ein Erhalt der Führungszeugnisse erst nach vier bis fünf Wochen Bearbeitungsamt durch das BfJ festgestellt.

Grund hierfür sind notwendige strukturelle Umstellungen im Meldewesen, durch die sich das Volumen der zu verarbeitenden Mitteilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig sehr stark erhöht hat. Dies führt zu einer zeitlich begrenzten Welle an Mitteilungen durch die Meldebehörden, die gemeinsam mit einem erhöhten Antragsaufkommen seit Mai 2023 zu einer verlängerten Übertragungsdauer führt. Das Bundesamt für Justiz rechnet jedoch damit, dass der Verarbeitungsstau bis zum Herbst 2023 abgebaut sein wird.

Zusätzlich können auch andere Faktoren wie Postlaufzeiten zu weiteren Verzögerungen führen, die nicht im Einflussbereich des Bundesamts für Justiz liegen.

Wenn ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer haben weder die Behörde vor Ort, noch das Bundesamt für Justiz Einfluss.

Eine Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten findet sich unter https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen.

Um die Auswirkungen der beschriebenen Ursachen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, hat das Bundesamt für Justiz verschiedene, insbesondere personalorganisatorische, Maßnahmen getroffen.

Darüber hinaus können die antragstellenden Personen über das Formular unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html in direkten Kontakt mit dem BfJ treten oder auf mögliche Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis hinweisen.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis mithilfe des Online-Portals www.fuehrungszeugnis.bund.de unmittelbar beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Hierfür benötigt man seinen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die kostenlose „AusweisApp2“ des Bundes zum Auslesen des Ausweises, ein geeignetes Smartphone oder einen Computer und ein Kartenlesegerät (ob das Smartphone für das Auslesen des Ausweises geeignet ist, erfährt man unter www.ausweisapp.bund.de) oder ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen, in bestimmten Fällen einen Drucker, um die Eidesstattliche Erklärung abzugeben sowie eine Kredit- oder Bankkarte zum Bezahlen, die sechsstellige Ausweis-Pin zur Anmeldung in der App und eventuell hochzuladende Dokumente (Bescheinigung Arbeitgeber, etc.). Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

 

 Bildunterzeile: Bis zum Erhalt des Führungszeugnisses können derzeit vier bis fünf Wochen vergehen (Foto: Bundesamt für Justiz)