10 Jahre Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz – Feuerwehr Koblenz zieht positive
Bilanz
Seit dem 12.07.2012 besteht in Rheinland-Pfalz eine Rauchwarnmelderpflicht in allen
bestehenden Wohnungen, bereits seit Dezember 2003 gilt diese Pflicht für Neubauten. Die
Feuerwehr Koblenz zieht nach 10 Jahren Rauchwarnmelderpflicht ein positives Resumé: „Es
gibt für uns rückblickend betrachtet glücklicherweise weniger schwere Brandeinsätze, da vor
allem korrekt installierte und ordnungsgemäß gewartete Rauchwarnmelder frühzeitig bereits
bei einem Entstehungsbrand warnen“, erklärt Florian Bischoff, Abteilungsleiter des
vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr Koblenz. Ein Blick in die gesammelten Daten
bestätigt diese positive Einschätzung. Die Jahresstatistik beweist, dass es in den Jahren vor
2012 zu deutlich mehr tatsächlichen Gebäudebränden gekommen ist, während in den Jahren
nach Einführen der Rauchwarnmelderpflicht hauptsächlich kleinere Brände wie Küchen- oder
Zimmerbrände für das Ausrücken der Feuerwehr sorgten. Florian Bischoff hat hierfür eine
einfache Erklärung: „Bis ein Brand vor der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht erkannt
und letztlich gemeldet werden konnte, vergingen oft mehrere Minuten. Das Feuer konnte also
bereits von einem so genannten Entstehungsbrand zu einem Vollbrand übergehen und sich
weiter ausbreiten. Mehr Hitze und giftige Rauchgase wurden freigesetzt und dementsprechend
waren größere Flächen betroffen. Viele Menschen wissen nicht, dass sie nur rund 120
Sekunden Zeit haben, um sich in Sicherheit zu bringen, wenn ihr Rauchmelder warnt. Ohne
Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren zum Ausgang der
Wohnung haben die Menschen bei einem Brand, insbesondere nachts kaum eine
Überlebenschance.“ Besonders erwähnenswert ist, dass deutschlandweit inzwischen
nachweislich mehr als 4 Personen pro Tag von Rauchwarnmeldern vor einem Brandereigniss
gerettet werden, vor zehn Jahren war es durchschnittlich nur eine Person pro Tag. Damit sich
diese positive Entwicklung forsetzen kann sollten Haus- und Wohnungseigentümer folgendes
beachten: Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen
der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten
Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden. An dem
Rauchwarnmelder befindet sich eine Taste; drückt man diese für einige Sekunden, so ertönt
ein Signalton, welcher die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders bestätigt. Ertönt der
Signalton nicht, so ist der Rauchwarnmelder auszutauschen. „Auch auf die Laufzeit der
Batterien muss zwingend geachtet werden. Einige Modelle haben einfache Batterien
eingebaut, die oft schon nach einem Jahr ausgewechselt werden müssen“, erläutert Florian
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Bischoff. „Rauchwarnmelder, die eine eingebaute 10-jahres Batterie haben, sind nun
auszutauschen, da eine korrekte Funktionalität nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr
sichergestellt ist. Die Rauchwarnmelder haben quasi ein Verfallsdatum.“ Wenn sich ein
Eigentümer oder ein Mieter unsicher ist, so sollte auf jeden Fall das angebrachte
Typenschilder des Rauchwarnmelders kontrolliert werden, dort sind die Daten dokumentiert.
Denn eins ist sicher: nur Rauchwarnmelder, die wirklich frühzeitig einen Brand melden,
retten Leben. Nähere Informationen finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

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