Erfreulicherweise ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt und spricht der Stadt über 700.000 Euro Versorgungslastenausgleich zu“, kommentiert Oberbürgermeister David Langner die Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts zur Beteiligung des Landes an den Versorgungslasten des ehemaligen OBs. Die Stadt Koblenz hatte gegen das Land geklagt, weil es sich an der Versorgung des ehemaligen Oberbürgermeisters Hofmann-Göttig nicht beteiligen wollte. „Wir sind zufrieden und hoffen nun auf die Rechtskraft dieses Urteils“, so Langner.

Quelle: Stadt Koblenz